Der Wirkungsbereich des BDN Bezirks Apenrade ist die Kommune Apenrade.
§ 2 Organe
Die Organe des Bezirkes sind
• die Bezirksdelegiertenversammlung • der Bezirksvorstand und der Bezirksvorsitzende • der SP-Kommunalvorstand und der SP-Kommunalvorsitzende • die Bezirksmitgliederversammlung
§ 3 Bezirksdelegiertenversammlung
Einmal im Jahr findet im Bezirk eine ordentliche Bezirksdelegiertenversammlung statt. Stimmrecht in der Bezirksdelegiertenversammlung haben:
• die von den Ortsvereinen gewählten Delegierten • die Delegierten aller weiteren deutschen Vereine im Bezirk • die Delegierten der Verbände, die im Bezirk wohnhaft sind.
Die Bezirksdelegiertenversammlung wählt für vier Jahre einen Bezirksvorsitzenden, einen stellvertretenden Bezirksvorsitzenden, einen SP-Kommunalvorsitzenden, einen stellvertretenden SP-Kommunalvorsitzenden, einen Kassierer und eventuelle weitere Mitglieder für den SP-Kommunalvorstand. In den Bezirksvorstand und in den SP-Kommunalvorstand kann nur gewählt werden, wer Mitglied des BDN ist. Zur Bezirksdelegiertenversammlung wird vom Bezirksvorstand durch schriftliche Einladung sowie durch Anzeige im Nordschleswiger mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Die Bezirksdelegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn sie fristgerecht einberufen ist, ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder.
Die Tagesordnung der Bezirksdelegiertenversammlung muss folgende Punkte enthalten:
1. Begrüßung und Eröffnung 2. Wahl eines Versammlungsleiters und Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Wahl eines Protokollführers 4. Bericht des Bezirksvorsitzenden 5. Bericht des SP-Kommunalvorsitzenden 6. Bericht des Kassierers 7. Aussprache 8. Entlastung des Bezirksvorstandes und des SP-Kommunalvorstandes 9. Anträge 10. Wahlen (alle vier Jahre) a. Wahl eines Bezirksvorsitzenden und Stellvertreters b. Wahl eines SP-Kommunalvorsitzenden und Stellvertreters c. Wahl eines Kassierers d. Wahl weiterer SP-Vorstandsmitglieder 11. Verschiedenes
Die Zusammensetzung des Bezirksvorstandes und des SP-Kommunalvorstandes ist dem Generalsekretariat spätestens 14 Tage nach den Wahlen mitzuteilen. Eine Mehrheit im Bezirksvorstand kann zu außerordentlichen Bezirksdelegiertenversammlungen einberufen. Wenn eine Mehrheit des Kommunalvorstands es wünscht, muss der Bezirksvorstand zu einer a.o. Bezirksdelegiertenversammlung einberufen.
Anträge müssen spätestens 8 Tage vorher dem Bezirksvorsitzenden vorliegen.
Die Revision unterliegt dem BDN-Hauptgeschäftsführer.
§ 4 Vertretung im Hauptvorstand
Der Bezirksvorsitzende und der SP-Kommunalvorsitzende oder deren Stellvertreter vertreten den Bezirk im Hauptvorstand.
§ 5 Bezirksvorstand
Zum Bezirksvorstand gehören: 1. der Bezirksvorsitzende 2. der stellvertretende Bezirksvorsitzende 3. der SP-Kommunalvorsitzende 4. der Kassierer 5. die Ortsvereinsvorsitzenden (sie können sich vertreten lassen) 6. jeweils ein Vertreter der im Hauptvorstand vertretenen Verbände, die von diesen aus dem Bezirk ernannt werden Weitere Vertreter deutscher Vereine können auf Antrag von der Bezirksdelegiertenversammlung aufgenommen werden.
§ 6 Aufgaben des Bezirksvorstands
Der Bezirksvorstand hat folgende Aufgaben:
• Koordinierung der kulturellen Arbeit • Beratung finanzieller Angelegenheiten
Anträge von Vereinen bzw. Institutionen auf Investitionsmittel an den Verbandsausschuss und den Hauptvorstand müssen dem Bezirksvorstand zur Beratung vorgelegt werden. Der Bezirksvorstand hat Anspruch auf Vorlage des konkreten Projektes.
Der Bezirksvorsitzende beruft den Bezirksvorstand in der Regel zweimal jährlich, mindestens jedoch einmal jährlich, zu Vorstandssitzungen ein. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen. Der Bezirksvorsitzende und der Kassierer sind für die Abrechnung evt. Zuwendungen vom Deutschen Generalsekretariat für die Bezirksarbeit verantwortlich. Zuwendungen des Deutschen Generalsekretariats unterliegen den Haushaltsrichtlinien des Deutschen Generalsekretariats. Spätestens am 30. März muss der Bezirksvorstand einen Tätigkeitsbericht und eine Abrechnung über erhaltene Mittel des Vorjahres an das Generalsekretariat einreichen.
Der Bezirksvorstand kann Ausschüsse für besondere Aufgaben bilden. Mitglieder der Ausschüsse müssen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
§ 7 Koordinierung der kulturellen und politischen Arbeit im Bezirk
Der SP-Kommunalvorsitzende berichtet auf den Sitzungen des Bezirksvorstands über die politische Arbeit. Der BDN-Bezirksvorsitzende berichtet auf den Sitzungen des SP-Kommunalvorstands über die kulturelle Arbeit.
§ 8 Vertretung im SP-Vorstand
Der SP-Kommunalvorsitzende oder dessen Stellvertreter vertreten den Bezirk im SP-Vorstand.
§ 9 Kommunalvorstand der Schleswigschen Partei
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schleswigschen Partei in der Kommune Apenrade wird ein Kommunalvorstand gebildet. Ihm gehören an:
1. der SP-Kommunalvorsitzende 2. der stellvertretende SP-Kommunalvorsitzende 3. die von der Bezirksdelegiertenversammlung gewählten Mitglieder 4. die Kommunalvertreter 5. der Bezirksvorsitzende 6. der Kassierer
Folgende Mitglieder können dem Kommunalvorstand angehören
7. die Mitglieder in kommunalen Ausschüssen 8. die Vorsitzenden von SP-Arbeitsgruppen und –Ausschüssen 9. ein Vertreter der jungen SPitzen.
§ 10 Aufgaben des SP-Kommunalvorstandes
Der SP-Kommunalvorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten den Bezirk im Vorstand der Schleswigschen Partei. Der SP-Kommunalvorstand kann Ausschüsse für besondere Aufgaben bilden. Mitglieder der Ausschüsse müssen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Spätestens am 30. März müssen der SP-Kommunalvorstand und der Kassierer den Tätigkeitsbericht und den Finanzbericht eines Jahres an das Deutsche Generalsekretariat einreichen.
§ 11 Bezirksmitgliederversammlung
Die Mitglieder der deutschen Vereine des Bezirks bilden die Bezirksmitgliederversammlung. Zu Bezirksmitgliederversammlung wird vom Bezirksvorstand / SP-Kommunalvorstand durch Anzeige im Nordschleswiger mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen. Die Bezirksmitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie fristgerecht einberufen ist, ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder. Spätestens 6 Monate vor der Kommunalwahl wählt eine Bezirksmitgliederversammlung (Aufstellungsversammlung) die Kandidaten der Schleswigschen Partei.
Angenommen auf der Bezirksdelegiertenversammlung am 05.12.2006 Geändert auf der Bezirksdelegiertenversammlung am 07.01.2008