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Aktuelle Nachrichten

vom Nordschleswiger - der deutschen Tageszeitung in Dänemark

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Nordschleswig und die deutsche Volksgruppe

Mit seinen grünen, bewaldeten Hügeln, den im Sommer gelb leuchtenden Feldern und seinen gemütlichen Städten wirkt Nordschleswig oder Sønderjylland, wie diese Region im Süden Dänemarks zwischen Nord- und Ostsee offiziell heißt, typisch dänisch. Über allem weht der Danebrog, die Fahne mit dem weißen Kreuz auf rotem Grund, die wie kaum ein anderes Nationalsymbol das Erscheinungsbild Dänemarks in der Welt prägt. Schaut man jedoch etwas genauer hin, so leuchten in Süddänemark zwischen Haderslev und Tønder, um Tinglev und bei Løgumkloster, in Sønderborg und in Aabenraa unter dem rot-weißen Farben einige andere Farben hervor.

Gelb wie die Rapsblüte im Frühsommer und blau wie die See bei Sonnenschein ist das Signet des Bundes deutscher Nordschleswiger, denn in dieser Region, in der die Städte und Gemeinden neben ihren dänischen Namen auch eine aus der Geschichte erwachsene deutsche Namensform haben, Hadersleben, Tondern, Tingleff, Lügumkloster, Sonderburg und Apenrade, gibt es in den Städten deutsche Büchereien, dazu flächendeckend in ganz Nordschleswig deutsche Kindergärten und deutsche Schulen sowie ein ausgeprägtes deutsches Vereinswesen.

Deutsch und dänisch im Herzogtum Schleswig
Seinen Ursprung hat das deutsche Element in Nordschleswig in einer langen historischen Entwicklung – Gelb und Blau, die Farben im Signet des Bundes deutscher Nordschleswiger, die hier zu den rot-weißen dänischen Farben hinzutreten, stehen für die zwei blauen schleswigschen Löwen, die auf einem goldenen Feld das alte Wappen des ehemaligen Herzogtums Schleswig bilden; eines Herzogtums, dessen südliche Hälfte heute den Landesteil Schleswig des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein bildet und dessen nördliche Hälfte seit 1920 ein Teil Dänemarks ist.

Die besondere Identität der deutschen Nordschleswiger entspringt der regionalen Verwurzelung in einer Landschaft, die sich über Jahrhunderte sowohl durch dänischen Einfluß von Norden als auch durch einen deutschen Einfluß über die enge Verbindung zu Holstein auszeichnete und damit einer doppelten Prägung durch beide Kulturen ausgesetzt war. Die deutsche Volksgruppe bildet ein Brückenglied zwischen den beiden Nationen. Sie spiegelt jenen historischen Prozeß wider, der bereits im späten Mittelalter begann, als ein starker wirtschaftlicher, sprachlicher und kultureller Einfluß von Süden auf das Herzogtum Schleswig zu wirken begann und über viele Generationen für den dänischen Gesamtstaat bedeutsam wurde. Dieser Gesamtstaat, der Herrschaftsbereich des dänischen Königs, erstreckte sich einmal vom Nordkap bis an die Elbe, zu ihm gehörte neben dem Königreich Dänemark das Herzogtum Schleswig und das deutsche Reichslehen Holstein sowie bis ins 17. Jahrhundert Teile Schwedens und bis 1814 Norwegen.

Im Herzogtum Schleswig trafen sich über Jahrhunderte in besonderer Weise die deutschen Einflusse mit der dänischen Kultur, wobei die kulturelle und sprachliche Hinwendung zur einen oder anderen Seite eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen war. In diesem Sinn hat man jahrhundertelang gesamtstaatlich den Nachbarn mit der anderen Sprache und Kultur respektiert.

Nationale Gegensatze im 19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert wurde das Herzogtum Schleswig dann allerdings zum Zankapfel zwischen Dänen und Deutschen, nachdem Sprache und Kultur mit dem Auftreten nationaler Bestrebungen zum Maßstab für eine nationale Entscheidung wurden. Unter Berufung auf historische Rechte wurde Schleswig nunmehr von beiden Seiten für sich in Anspruch genommen. Dänemark wollte das ganze Herzogtum Schleswig bis zum Grenzfluß Eider im Süden einem dänischen Nationalstaat einverleiben (Eiderdänische Bestrebungen), deutsche Schleswig-Holsteiner wollten ganz Schleswig bis zum nördlichen Grenzfluß Königsau gemeinsam mit Holstein in ein deutsches Staatsgebilde (1848) einbringen (Schleswig-Holsteinische Bestrebungen). Unbeachtet blieben dabei die sprachlichen Verhältnisse und nationalen Wünsche der Bevölkerung, die im Süden des Herzogtums Schleswig deutschsprachig und schleswig-holsteinisch-deutsch gesinnt war, im Norden dagegen dänisch sprach und überwiegend ein dänisches Nationalbewußtsein entwickelte. Im einem breiten Gürtel im mittleren Schleswig war aber sowohl die Umgangssprache als auch die nationale Einstellung gemischt, teils dänisch, teils deutsch, vertreten.

Wie man es zwischen 1848 und 1920 auch drehte und wendete, das Herzogtum Schleswig war, auch nachdem es 1864 vom dänischen Gesamtstaat gelöst und ab 1867 zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurde und damit ab 1871 zum Deutschen Reich gehörte, im Norden mehrheitlich dänisch geprägt und diese Hälfte strebte nach Dänemark. Der Süden hingegen war mehrheitlich deutsch geprägt und betonte die Verbindung mit Holstein und Deutschland.

Staatliche Zwangspolitik im 19. Jahrhundert
Zweimal scheiterten im 19. Jahrhundert Versuche, mit Hilfe staatlicher Zwangspolitik die sprachlich-kulturelle und die damit verbundene nationale Ausrichtung der Bevölkerung in den national anders ausgerichteten Gebieten zu beeinflussen. Nach der kriegeri-schen Auseinandersetzung um die Stellung Schleswigs und Holsteins im dänischen Staatsverband 1848–1850 versuchte die dänische Regierung durch Sprachverordnungen in Mittelschleswig das Dänische im Schulunterricht auch bei der deutschgesinnten Bevölkerung zwangsweise zu fördern. Als Dänemark nach dem zweiten schleswigschen Krieg von 1864 die umstrittenen Herzogtümer abtreten mußte und Schleswig-Holstein preußisch wurde, unternahm diesmal die preußische Seite den Versuch, durch Sprachverordnungen eine Germanisierung der dänischgesinnten Einwohner der nördlichen Hälfte Schleswigs zu erreichen. Dies scheiterte und der dänische Bevölkerungteil Nordschleswigs blieb bis zum Ersten Weltkrieg zahlenmäßig weitgehend stabil.

Volksabstimmung 1920
Am Ende des Ersten Weltkriegs bot sich dem dänischen Bevölkerungsteil Nordschleswigs mit Unterstützung des dänischen Staates die Gelegenheit, eine Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit Schleswigs zu fordern. Im Versailler Vertrag wurde – wie für andere Gebiete auch – eine Volksabstimmung festgelegt, bei der in Nordschleswig en bloc (1. Abstimmungszone: Von der Nordgrenze Schleswigs, der Königsau, bis zur sogenannten Clausen-Linie, d.i. die heutige Grenze) und in einer 2. Zone südlich der Clausen-Linie gemeindeweise abgestimmt werden sollte. Nordschleswig entschied sich am 10. Febr. 1920 mit 75% der Stimmen für eine Zugehörigkeit zu Dänemark. In den Gemeinden der 2. Zone war eine überwiegend Mehrheit für den Verbleib bei Deutschland. Zur neuen Grenze wurde damit die Clausen-Linie, die die erste und zweite Abstimmungszone trennte.

Damit wurde Schleswig durch die Anwendung des nationalen Selbstbestimmungsrechts geteilt, und Nordschleswig mußte von Preußen an Dänemark abgetreten werden, während Südschleswig mit Holstein im deutschen Staatenverband blieb. Es war zugleich die Geburtsstunde der deutschen Volksgruppe in Dänemark, die bei einer insgesamt starken dänischen Mehrheit in Nordschleswig ihre Schwerpunkte in den Städten, vor allem in Tondern, aber auch in Apenrade, Sonderburg und Hadersleben sowie im ländlichen Bereich des südlichen Nordschleswigs herausstellen konnte.

Die deutsche Minderheit in Dänemark zwischen 1920 und 1945
Die ersten Jahrzehnte nach der Volksabstimmung von 1920 waren auf deutscher Seite von dem Wunsch nach einer Grenzrevision geprägt, da man sowohl den Zeitpunkt als auch das Zustandekommen und den angewandten Wahlmodus der en-bloc-Abstimmung ablehnte. Mit der Schaffung eines umfangreichen Verbands- und Vereinsgeflechts für den deutschen Bevölkerungsteil in Nordschleswig sollte die Stellung der deutschen Kultur und Sprache und damit die Grundlage für eine spätere Grenzrevision erhalten bleiben. Dadurch rückten sprachlich-kulturelle Interessen und nationale politische Forderungen eng zusammen. Der Weg von der Betonung nationaler Interessen über nationalistische Forderungen zu nationalsozialistischer Verblendung war damit für viele Angehörige der deutschen Volksgruppe vorgezeichnet. Der Machtantritt des Nationalsozialismus in Deutschland, seine Ausstrahlung in die deutsche Minderheit und schließlich am 9. April 1940 die deutsche Besetzung Dänemarks im Zweiten Weltkrieg belasteten das Verhältnis zwischen der dänischen Mehrheit und der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig über das Kriegsende hinaus schwer. Sowohl das nationalsozialistische Engagement als auch die freiwillige Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, zu der sich annähernd 2200 junge deutsche Nordschleswiger gemeldet hatten, führte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zu einer Verurteilung vieler Angehöriger der Minderheit nach Gesetzen mit rückwirkender Kraft (»Rechtsabrechnung«).

1945: Bund deutscher Nordschleswiger
Andererseits wurde bereits im November 1945 der Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) gegründet, der der deutschen Volksgruppe politisch eine neue Richtung wies und bereits damals die Grundlagen für die gesellschaftliche Anerkennung der deutschen Nordschleswiger als gleichberechtigte und gleichwertige Staatsbürger Dänemarks legte. Die wesentliche Änderung der Haltung der deutschen Nordschleswiger kam bereits 1945 mit dem Verzicht auf die Forderung nach einer Grenzrevision in der Gründungserklärung des neugegründeten Bundes deutschen Nordschleswiger zum Ausdruck, in der festgelegt wurde, daß die deutsche Volksgruppe in Dänemark sich loyal zum dänischen Staat, seiner Verfassung und dem Königshaus bekannte.

1955: Bonn-Kopenhagener Erklärungen
Damit war der Weg geebnet, der über verschiedene Stufen zu den »Bonn-Kopenhagener Erklärungen« von 1955 führte. In diesen parallelen Erklärungen Dänemarks und Deutschlands jeweils gegenüber der im eigenen Land lebenden Minderheit werden die staatsbürgerlichen Rechte der Angehörigen der deutschen Minderheit in Dänemark durch die dänische Regierung bzw. die entsprechenden Rechte der dänischen Minderheit in Deutschland durch die Bundesregierung bestätigt. Diese Erklärungen gelten als vorbildhaft für den Umgang mit nationalen und sprachlichen Minderheiten in Europa. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen verdanken ihre Entstehung aber auch einer spezifischen Situation im deutsch-dänischen Grenzland, zu der u.a. gehört, daß beiderseits der Grenze eine Minderheit lebt, die einen engen Bezug zur benachbarten Mehrheitsbevölkerung hat.

Die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig ist in Dänemark heute als Minderheit mit ihrer sprachlichen Besonderheit entsprechend der Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen anerkannt.

Bedeutsamer als der rechtliche Schutz ist aber im deutsch-dänischen Miteinander des schleswigschen Grenzlandes ein Klima der Toleranz und der Akzeptanz auf allen Ebenen des politischen und gesellschaftlichen Lebens sowie ein gutnachbarschaftliches Miteinanders von Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung, das sich in vielen Aspekten des täglichen Lebens zeigt und seinen Ausdruck in der selbstverständlichen aktiven und mitgestaltende Teilnahme der deutschen Nordschleswiger am politischen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben Dänemarks unter Wahrung der eigenen deutsch-nordschleswigschen Identität findet.

Von den ca. 250.000 Einwohnern der dänischen Amtskommune (Kreis) »Sønderjylland« verstehen sich etwa 6–8% als deutsche Nordschleswiger. Ihre kulturelle Bindung an Schleswig-Holstein und an Deutschland steht in keinem Widerspruch zu ihrer staatsbürgerlichen Loyalität zu Dänemark. Die deutsche Minderheit in Dänemark versteht ihre Rolle und die Aufgabe ihrer Einrichtungen als eine Brückenfunktion zwischen deutsch und dänisch und wird so von ihren dänischen Landsleuten, Nachbarn und Freunden auch gesehen.

Text: Archiv/Historische Forschungsstelle der deutschen Volksgruppe

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