Doppelte Staatsbürgerschaft
Vom 1. September 2015 an, erlaubt Dänemark die doppelte Staatsbürgerschaft. Dies hat das Folketing am 18. Dezember 2014 entschieden. Damit wird sowohl Dänen im Ausland als auch Ausländern in Dänemark die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht. Bislang und noch bis zum 1. September 2015, ist der Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft für einen Ausländer nur mit der Aufgabe der bis dato gültigen Staatsbürgerschaft möglich („Naturalisierung“).
Die bislang geltende Regel für Kinder, die mit beiden Staatsangehörigkeiten aufwachsen (ein dänischer Elternteil und ein ausländischer Elternteil) bleiben unverändert. Mit 22 Jahren muss die betreffende Person sich für die dänische Staatsbürgerschaft entscheiden, kann aber die zweite Staatsbürgerschaft behalten.
Wie werde ich dänischer Staatsbürger, ohne meine bestehende Staatsbürgerschaft aufzugeben?
1) Das juristische Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft muss in dem „Herkunftsland“ ebenfalls anerkannt sein. (z.B. Deutsch-Dänisch geht; Iranisch-Dänisch geht nicht)
2) Weitere Informationen zu den Regeln
Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft
Die dänische Staatsbürgerschaft kann nur erhalten, wer eine Reihe von formellen Kriterien erfüllt. Dazu gehören unter anderem:
• Afgivelse af erklæring om troskab og loyalitet.
• Tidsubegrænset opholdstilladelse og bopæl i Danmark.
• Ophold.
• Kriminalitet.
• Gæld til det offentlige.
• Selvforsørgelse.
• Danskkundskaber.
• Indfødsretsprøven af 2015 (statsborgerskabsprøven)
Kosten und Vorgehensweise
Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr von 1.200 Kr. erhoben. Auch bem Ablegen der erforderlichen Prüfungen in Dänisch und der "indfødsretsprøve" entfallen Gebühren.
Die Bewerbung muss digital eingereicht werden.