Die deutsche Sprache ist Grundlage der Identität der deutschen Volksgruppe. Sprache ist gleichzeitig Kommunikationswerkzeug und Schlüssel zum kulturellen Verständnis.
Der Gebrauch der deutschen Sprache ist in Bezug auf die deutsche Minderheit und ihre Angehörigen in einer Reihe von Vereinbarungen geregelt. In den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 heißt es grundlegend: „Angehörige der deutschen Minderheit und ihre Organisationen dürfen am Gebrauch der gewünschten Sprache in Wort und Schrift nicht behindert werden.“ Weitere Regeln beinhalten das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Sprachencharta.
Die Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Nordschleswiger beschloss 2010 eine Sprachpolitik mit konkreten Wünschen und Forderungen, darunter:
Zur Umsetzung der Sprachpolitik beschloss der BDN Hauptvorstand im Februar 2015 einstimmig die „Sprachpolitischen Forderungen der deutschen Minderheit, Strategie 2015 – 2020“. Die Strategie enthielt 7 Forderungen, an deren Umsetzung konkret gearbeitet werden sollte.
Wichtige Instrumente bei der Umsetzung sind die Sprachencharta und Rah-menkonvention des Europarates und der damit zusammenhängende regelmäßige Monitoringprozess bei dem ausstehende Probleme angesprochen und Lösungsvorschläge vorgelegt werden können.
Auf seiner Sitzung am 2. September stimmte der Hauptvorstand dem von der Sprachpolitischen Arbeitsgruppe vorgelegten Aktualisierung einstimmig zu: